Krankenkassen verlangen Zusatzbeitrag
Die Verbraucherzentrale NRW infomiert: Seit dem 1. Juli 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent. Jede Kasse darf jedoch einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens erheben. Dieser Beitrag ist allein vom Versicherten zu tragen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.750 Euro monatlich (Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2010) oder mehr macht das monatlich bis zu 37,50 Euro oder jährlich 450 Euro aus. Alternativ können Kassen auch, ohne das Einkommen zu prüfen, eine Pauschale von bis zu acht Euro monatlich einziehen.
Diesen pauschalen Aufschlag wollen nun mehrere Krankenkassen von ihren Versicherten verlangen. Das trifft zunächst etwa zehn Millionen Arbeitnehmer und Rentner. Es wird erwartet, dass sich weitere Krankenkassen diesem Schritt anschließen.
Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Ein Wechsel ist auch möglich, wenn eine bisher gewährte Prämienzahlung an den Versicherten reduziert wird oder ganz wegfällt. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Es setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft.
Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt oder die Prämie reduziert, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. So ist gesichert, dass bei einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherten keine zusätzlichen Belastungen anfallen. Versicherte, die bereits 18 Monate einer Kasse angehören, können mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht die Kasse wechseln.
Unterschiedliches Leistungsspektrum
In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen weiterhin unterschiedliche Leistungen an. Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur Kosten und Prämien zum Maßstab machen, sondern unbedingt auch auf das Leistungsspektrum achten. Beispiele wie Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mitbestimmen. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW)


























