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UMGEHUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT NICHT MÖGLICH

  • 18.12.2023

Eine Sozialversicherungspflicht kann nun nicht mehr durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft vermieden werden. In vielen Fällen liegt wahrscheinlich eine Scheinselbstständigkeit statt einer wirklichen Selbstständigkeit vor.

 

Früher wurde vielfach geraten, als freier Mitarbeiter eine Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH zu gründen. Damit galt man als Selbstständiger und konnte eine Scheinselbstständigkeit vermeiden. Eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht war auf diesem Weg möglich. Eine Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl dieser eigentlich zu dem abhängigen Beschäftigen gem. § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV zählt.

 

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