Telefonwerbung: Nur mit Einwilligung der Verbraucher erlaubt!

  • 23.02.2025

Achtung: Unerlaubte Telefonwerbung ist verboten und kann teuer werden!

 

Unternehmen nutzen Telefonwerbung gerne zur Kundenakquise – doch viele Verbraucher empfinden sie als störend. Deshalb schreibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 7 vor, dass Telefonwerbung nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Bußgelder!

 

Was gilt als Telefonwerbung?

 

  • Alle Anrufe, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen
  • Auch Kundenrückgewinnung nach einer Kündigung ist ohne Einwilligung verboten
  • Unternehmen dürfen ihre Telefonnummer nicht unterdrücken oder manipulieren (§ 15 TTDSG)

 

Wann ist Telefonwerbung erlaubt?

 

  • Nur mit vorheriger Einwilligung – mündlich oder schriftlich
  • Die Zustimmung muss vor dem Anruf erfolgen – nicht erst im Gespräch
  • Verbraucher können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen
  • Automatisch vorangekreuzte Kästchen oder AGB-Klauseln sind unwirksam!

 

Unerlaubte Telefonwerbung: So wehren Sie sich!

 

  • Beschwerde bei der Bundesnetzagentur: Online-Formular ausfüllen
  • Unterlassungsanspruch geltend machen
  • Abmahnung durch Verbraucherschutzverbände oder Mitbewerber
  • Bußgeld bis zu 300.000 € für Unternehmen bei Verstößen

 

Wichtig: Unternehmen müssen nachweisen können, dass eine gültige Einwilligung (Opt-In-Nachweis) vorliegt.

 

Rechtlicher Beistand bei Abmahnungen

 

  • Wurden Sie wegen unerlaubter Telefonwerbung abgemahnt?
  • Benötigen Sie Unterstützung im Wettbewerbsrecht?

 

Die Kanzlei SBS LEGAL in Hamburg bietet professionelle Beratung und hilft Ihnen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Abmahnungen.

 

Erstkontakt ist kostenlos!

 

Mehr erfahren: www.sbs-legal.de

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