
Dass die Waschmaschine, der Trockner, Kühlschrank oder Staubsauger meist ausgerechnet nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit wegen technischer Fehler ausfallen können, ist ärgerlich, wohl aber nicht vermeidbar. Mit etwas Glück und oft auch längerer Wartezeit kommt der Kundendienst und behebt den Schaden vor Ort, oder das Gerät muss in die Werkstatt. Schneller geht es in der Regel mit der Zustellung der Rechnung, die von den betroffenen Haushalten nicht eingeplant war. Diese Reparaturkosten müssen irgendwo eingespart werden. Es sei denn, das defekte Haushaltsgerät gehört zu einem in Berlin angesiedelten Wohnsitz. Denn dort werden Reparaturen an Haushalts- und Elektrogeräten bis zu 200 Euro vom Berliner Senat übernommen.
Würde die deutsche Hauptstadt nur so im Geld schwimmen, fiele die Summe für diese, in der Bundesrepublik einmaligen Bezuschussung in Höhe von jährlich 1,25 Mio. Euro nicht sonderlich ins Gewicht. Doch der Berliner Landesrechnungshof warnt bereits jetzt vor einer Haushaltskatastrophe bis 2027 mit Defiziten von über drei Milliarden Euro! Doch er ist nicht allein:
Kritik vom Bund der Steuerzahler
Im Schwarzbuch 2024/25 hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Einführung eines Reparaturbonus in Berlin kritisiert.
Mehr erfahren Sie in der aktuellen Juli-Ausgabe der Network-Karriere.
Hier die Printausgabe bestellen oder direkt in der kostenlosen Onlineausgabe lesen
Quelle: Bund der Steuerzahler e.V. und Autor Alexander Kraus