Geldwäscheprävention im Network Marketing – Ein Leitfaden für die Geschäftsleitung

  • 10.11.2025

Ab 2027 greifen neue EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention – und sie verändern auch den Direktvertrieb.

 

Die Rechtsanwälte André Schenk und Finn Niklas Nitz (SBS Legal, Hamburg) erklären in der Network-Karriere 11/2025, wie sich Network-Marketing-Unternehmen jetzt vorbereiten müssen, um rechtssicher zu agieren und Haftungsrisiken zu vermeiden.

 

Besonders betroffen: Bargeldflüsse, Kryptowährungen und internationale Vertriebspartner.

 

Wer frühzeitig klare Strukturen, Schulungen und Dokumentationen aufbaut, schützt nicht nur die Firma – sondern auch die persönliche Geschäftsführungshaftung.

 

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