
Bisher galt, dass Werbung per E-Mail nur mit Einwilligung erlaubt sei. Jetzt hat der EuGH ein Urteil gefällt, das dies erlaubt. Mehr dazu im Artikel in der Network-Karriere Ausgabe am 30. Dezember 2025. Im vorliegenden Sachverhalt des EuGH ging es um einen Streit in Rumänien, bei dem Verbrauchern ohne explizite Zustimmung Newsletter gesendet wurden, nachdem diese ihre E-Mail-Adresse bei der Erstellung eines kostenlosen Kontos angegeben hatten. Die örtliche Datenschutzbehörde ist dagegen vorgegangen, weil in dieser Praktik ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesehen wurde.
Nach Art. 5 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur unter gewissen Umständen verarbeitet werden, wie etwa wenn ein Kauf vorangegangen ist oder ausdrücklich eingewilligt wurde. Hier allerdings lag beides nicht vor. Der EuGH hat entschieden (C-654/23), dass für einige Fälle Unternehmen künftig kein Double-Opt-in mehr benötigen. Das Double-Opt-in war zuvor ein gängig verwendetes System, bei welchem Nutzer sich zweimal aktiv für etwas anmelden mussten, um dann beispielsweise Newsletter oder andere E-Mails zu erhalten.
Lesen Sie in der kommenden Network-Karriere Ausgabe am 30. Dezember 2025 zu diesem Thema einen ausführlichen Bericht der Hamburger Rechtsanwalt Kanzlei SBS-Legal.