
In Österreich wurde die einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform vor einiger Zeit abgeschafft. Die neuen Regelungen traten am 1. März 2022 in Kraft und gelten für alle Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden.
Diese gelten als „Neuvermögen“ und unterliegen nun unabhängig von der Haltedauer einem Sondersteuersatz von 27,5 %. Kryptowährungen, die bis zum 28. Februar 2021 erworben wurden, zählen als Altvermögen und können nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden.
Österreich: Ende der Spekulationsfrist und pauschale Besteuerung von Kryptowährungen In Deutschland kommt dagegen nach wie vor die Spekulationsfrist von 365 Tagen zur Anwendung. Gleichzeitig ist das sogenannte Tax-Loss-Harvesting für Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. erlaubt. Der Handel mit Kryptowährungen fällt in Deutschland unter die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Dadurch können Krypto-Verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerlich geltend gemacht werden, um Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften auszugleichen und so die Steuerlast zu reduzieren.
Markus Miller https://krypto-x.biz
KRYPTO-X.BIZ ist ein Service und eine Marke der: GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.