
Werbung jetzt auch ohne Double-Opt-in möglich
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-654/23) sorgt für Bewegung im digitalen Marketing:
Unternehmen dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Werbe-E-Mails auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versenden.
Konkret entschied der EuGH, dass bei der Registrierung für kostenlose Dienste – etwa Kundenkonten, Online-Portale oder Newsletter-Zugänge – ein vergleichbarer „Kaufkontext“ entsteht. In diesen Fällen greift § 7 Abs. 3 UWG als Spezialregelung – und nicht die DSGVO.
Das bedeutet: Kein Double-Opt-in mehr nötig, solange die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden.
Gerade für Medienhäuser, Direktvertriebsunternehmen und Online-Plattformen eröffnet das neue Chancen im rechtssicheren E-Mail-Marketing.
Den vollständigen juristischen Hintergrund lesen Sie in der Network-Karriere 01/2026
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