
Der Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist für viele Menschen ein komplexes Thema – insbesondere im höheren Alter. Wer über Jahre privat versichert war und älter als 55 Jahre ist, kann in der Regel nicht ohne Weiteres zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Genau an diesem Punkt setzen verschiedene Beratungsangebote an. Sie werben damit, angebliche „Schlupflöcher“ zu nutzen, um einen Wechsel dennoch zu ermöglichen. Ein häufig genanntes Modell: eine zeitweise Tätigkeit im europäischen Ausland, die anschließend den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung öffnen soll.
Ein aktueller Fall zeigt jedoch die Risiken solcher Modelle. Ein Betroffener zahlte einer Beratungsfirma rund 14.000 Euro, um den Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte – und der Kunde klagte.
Das Landgericht Frankfurt stellte nun fest, dass das Beratungsunternehmen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen hat. Der Vertrag wurde für nichtig erklärt und die gezahlte Summe muss zurückerstattet werden.
Der Fall zeigt deutlich: Vermeintliche Schlupflöcher können erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bergen. Im schlimmsten Fall stehen Betroffene nach einem misslungenen Wechsel sogar ohne Krankenversicherungsschutz da oder müssen deutlich höhere Beiträge zahlen.
Gerade bei grundlegenden Entscheidungen wie der Wahl der Krankenversicherung empfiehlt sich daher eine sorgfältige und rechtlich fundierte Beratung.
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