Vorsicht Sozialversicherungsfalle!

  • 09.10.2024

In diesem Network-Karriere Beitrag geht es nicht darum, wie man mit möglichst wenig Arbeit ein nachhaltiges Einkommen erzielen könnte, und zwar ohne in eine Sozialversicherungsfalle zu tappen. Das Thema ist nicht neu und kann sich nach wie vor als brandgefährlich herausstellen.

 

Um was geht es? Bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten Familienangehörige mit, die bei der Sozialversicherung angemeldet und auch häufig bezahlt werden, ohne dass dafür im Leistungsfall eine Anspruchsberechtigung besteht, etwa weil der Angehörige (mit-)unternehmerisch tätig gewesen war.

 

Alles Peanuts, oder was?

 

Der Münchner Rechtsanwalt und geprüfter Finanz- und Anlageberater Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung zeigen in einem Network-Karriere Beitrag die Sozialversicherungsfallen und deren mögliche Auswirkungen auf:

 

WAS KOSTET DIE VERWANDLUNG VON ANGESTELLTEN IN MITHELFENDE FAMILIENANGEHÖRIGE UND ZURÜCK?

 

Fallweise bis zu 50.000 EUR, Insolvenz oder drei Jahre Haft für Betrug bzw. Abgabenhinterziehung.

 

Diese möglichen Strafen zeigen auf, wie wichtig es ist, sich umfassend zu informieren, um Fehler zu vermeiden.

 

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