Während der Corona-Pandemie erhielten Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige in Deutschland dringend benötigte Soforthilfen, um Existenzen zu sichern. Rund 13 Millionen Euro wurden an 1,8 Millionen Betroffene ausgezahlt. Doch nun steht in etwa 400.000 Fällen die Rückforderung der Gelder im Raum, und weitere Forderungen könnten folgen.
Unklare Voraussetzungen für die Soforthilfen
Zunächst hieß es, dass die Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden müssten, sofern die Antragssteller von einer durch die Pandemie bedingten Existenzbedrohung betroffen waren. Doch die Voraussetzungen waren unklar, und die Informationen änderten sich mehrfach. Viele Antragsteller waren daher verunsichert. Nach aktuellen Berichten wurden etwa fünf Milliarden Euro zu viel ausgezahlt.
Rückforderungen und Klagen
Bisher haben etwa 5.000 Betroffene gegen die Rückzahlungsbescheide geklagt, von denen mehr als die Hälfte der Verfahren noch offen ist. Besonders problematisch ist die unterschiedliche Handhabung der Rückforderungen in den verschiedenen Bundesländern. Während Berlin nur wenige Rückforderungen stellt, ist der Anteil in Nordrhein-Westfalen weitaus höher.
Lösungsansätze und einheitliche Regelung
Der Bund strebt nun eine einheitliche Regelung für alle Länder an, um Transparenz zu schaffen und eine faire Lösung zu ermöglichen. Dies könnte den Betroffenen in den laufenden Verfahren zugutekommen. Gerichte haben bereits zugunsten vieler Kläger entschieden, doch es kommt stets auf den Einzelfall an.
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