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CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

  • 15.06.2022

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen (Cannabidiol-Tropfen) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Das VG Köln bestätigte diese Entscheidung durch Urteil v. 22.03.2022. Die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens auf Feststellung, dass CBD-Tropfen nicht zulassungspflichtige Arzneimittel seien, wurde somit abgewiesen.

 

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk von der Hamburger Kanzlei SBS-Legal informiert in der aktuellen Ausgabe der Network-Karriere umfassend über CBD-Produkte in Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln sowie CBD-Tropfen und klärt über die strafrechtliche Relevanz von CBD auf.

 

Ein Beitrag also, den insbesondere Direktvertriebsunternehmen, die CBD Produkte im Sortiment haben, sowie deren Vertriebspartner sehr aufmerksam lesen sollten.

 

Den gesamten CBD-Beitrag von Schulenberg & Schenk lesen Sie in der kostenlosen Network-Karriere Online-Ausgabe, die Sie HIER ABRUFEN können

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