Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen (Cannabidiol-Tropfen) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Das VG Köln bestätigte diese Entscheidung durch Urteil v. 22.03.2022. Die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens auf Feststellung, dass CBD-Tropfen nicht zulassungspflichtige Arzneimittel seien, wurde somit abgewiesen.
Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk von der Hamburger Kanzlei SBS-Legal informiert in der aktuellen Ausgabe der Network-Karriere umfassend über CBD-Produkte in Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln sowie CBD-Tropfen und klärt über die strafrechtliche Relevanz von CBD auf.
Ein Beitrag also, den insbesondere Direktvertriebsunternehmen, die CBD Produkte im Sortiment haben, sowie deren Vertriebspartner sehr aufmerksam lesen sollten.