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Das geht doch gar nicht: Kopfgeldjagd auf Katzen

  • 07.07.2022

Hauskatzen haben die Angewohnheit, mal um die Häuser zu ziehen. Das ist keine Neuerfindung der Stubentiger, das war wohl schon immer so. Die Betonung liegt auf war! Denn jetzt gibt es ein Ausgangsverbot für Katzen. Erfunden hat diesen Schildbürgerstreich die Stadt Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis, die bereits das erste Zwangsgeld von 500 Euro verhängt hat. Die betroffene Katze, so das zuständige Landratsamt, sei wiederholt im Gefahrenbereich von Haubenlerchen gesichtet werden.

 

Der Katzenbesitzer habe mehrfach von der Behörde ein Mahnschreiben erhalten, das er wohl nicht an seine Katze weitergegeben hat. Oder die Katze war des Lesens nicht kundig. Deshalb wohl die 500 Euro Zwangsgeld. Aber daraus lässt sich auch mehr für den Staatssäckel machen: Wird die Katze mit einem gejagten Vogel erwischt, kann das Zwangsgeld durchaus auch 5.000 Euro betragen.

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