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Gasumlage, Preissprünge und Hilfsmöglichkeiten

  • 08.09.2022

Gasversorger schicken längst teils saftige Preiserhöhungen an ihre Kund: innen, nun kommt zum 1. Oktober noch die Gasumlage hinzu. Rechtlich ist Vieles noch nicht abschließend geklärt. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Orientierung zu wichtigen Fragen.

 

Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher: innen durchreichen. Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wird wohl eine Umlage in Höhe von 520 Euro brutto zahlen.
  • Die Bundesregierung plant einen Ausgleich: Die Mehrwertsteuer könnte für Gas von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Und das nicht nur für die Umlage, sondern den ganzen Gasverbrauch.
  • Vorgesehen ist, dass alle Gasnutzer: innen die so genannte Gasbeschaffungsumlage zahlen sollen. Was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise "normal" erhöhen, die Umlage kommt jeweils obendrauf.
  • In einigen Punkten wird aber über das zugrundeliegende Gesetz, die darauf basierende Rechtsverordnung und die richtige Auslegung noch gestritten. Die Lage kann sich verändern. Konkret ist z.B. nicht klar, ob auch Verbraucher: innen mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.

 

Mit deutlich gesunkenen Lieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen und die ausgefallenen Mengen müssen ersetzt werden. Die Bundesregierung hat darum unter anderem eine Zahlung beschlossen, die als "Gasumlage" (oder "Gaspreisumlage" / "Gasbeschaffungsumlage") bekannt ist.

 

Viele Verbraucher: innen werden vermutlich schon ab dem Herbst 2022 deutlich mehr für ihre Gasheizung bezahlen müssen. Die Umlage trifft sowohl Eigentümer: innen einer selbst bewohnten Immobilie als auch Mieter: innen.

 

Lassen Sie sich bei Unklarheiten unabhängig beraten, z.B. bei den Verbraucherzentralen.

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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