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Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung: 31.10.2022 letzter Termin!

  • 09.09.2022

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht für alle Grundstücksbesitzer in die heiße Phase: Seit dem 01. Juli 2022 gilt bundesweit für alle Eigentümer und Eigentümerinnen die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung für jede wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A). Bundesweit bedeutet das in Zahlen, die Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken verbunden mit einem erheblichen Mehraufwand für jeden Steuerpflichtigen, da für jede wirtschaftliche Einheit eine eigene Erklärung abgegeben werden muss. Die Feststellungserklärungen sind bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer sind die alle notwendigen Angaben zum Stichtag auf den 01.01.2022 maßgeblich. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen, die zum 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes waren, sind zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Grundlage hierfür ist die Maßgabe der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens, die sich nach der Anschauung des Verkehrs, d.h. nach der allgemeinen Verkehrsauffassung bemisst. Dabei ist die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen. Je nach Sachverhaltskonstellation können auch mehrere Flurstücke, Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile zusammenzufassen sein.

 

Was „Vater Staat“ mit diesen Erklärungen der Grundbesitzer vorhat, ist noch nicht bekannt. Relativ sicher dürfte es sein, dass die Grundbesitzer, in welcher Form auch immer, zeitnah kräftig zur Kasse gebeten werden.

 

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Network-Karriere einen ausführlichen Bericht der Stuttgarter Wirtschaftstreuhand GmbH über die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Die nächste Network-Karriere Printausgabe erscheint am 1. Oktober 2022.

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