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Niemand hat bisher offene Kamine verboten

  • 23.09.2022

Der Kamin als Backup beim Heizen: In Zeiten sogenannter Energiekrisen nebst Blackout-Gefahren, kommen Kaminöfen / offene Kamine wieder in Mode. Wer die Regeln der Bundesimmissionschutz-Verordnung als Betreiber nicht kennt, wird häufig durch Hersteller oder Kaminkehrer in die Irre geführt. Abgas-Grenzwerte gibt es bei offenen Kaminen regelmäßig nicht. Offen ist ein Kamin danach definitionsgemäß, wenn er sich bauartbedingt „auch” offen betreiben lässt.
 

Für Hersteller bzw. Verkäufer könnte es unangenehm werden, wenn bis zu einer Million Käufer von Geräten, die mit oder ohne Einbau so ab 4.000 EUR kosten – erfahren, wie zeitlich beschränkt sie ihren Kamin, den sie manchmal offen betreiben möchten, tatsächlich nutzen können, und dass ihnen dabei die Erfüllung von Grenzwerten insoweit gar nichts nützt, und auch gar nicht gefordert werden kann. Denn auch bei geschlossenen Türen und trotz der dann eingehaltenen Grenzwerte bleibt es ein offener Kamin, für den die gleichen Nutzungsbeschränkungen gelten, wie für den ausgetauschten Kamin.
 

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