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Geht doch! Inflationsausgleichsgesetz wird nachgebessert

  • 04.11.2022

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium seinen Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes nachbessern will. Schließlich hat der BdSt über Monate hinweg und zuletzt in der Sachverständigen-Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss gefordert: Die Politik muss höhere und damit realistische Inflationsraten im Einkommensteuertarif berücksichtigen, um für spürbare Entlastungen der Bürger und Betriebe zu sorgen! Dies fordert der Verband nach wie vor – und mit Blick auf den im Bundeskabinett behandelten Progressionsbericht zum Kaufkraftverlust der Steuerzahler.

 

Dass jetzt für den Einkommensteuertarif 2023 eine Inflationsrate von 7,2 statt 5,8 Prozent berücksichtigt werden soll, ist nach BdSt-Ansicht aber nur das Mindeste, was die Ampelkoalition tun muss. Streng genommen hätte auch noch der Einkommensteuertarif 2022 an die galoppierende Inflation angepasst werden müssen.

 

Im Übrigen sollte sich die Ampelkoalition endlich dazu durchringen, einen „Tarif auf Rädern“ im Einkommensteuertarif zu installieren. Damit wären automatische Tarifanpassungen an die Inflation möglich. Genau dies ist gerade im Nachbarland Österreich parlamentarisch besiegelt worden. In der Schweiz hat der „Tarif auf Rädern“ sogar Verfassungsrang. Einen konkreten Vorschlag, wie ein „Tarif auf Rädern“ im Einkommensteuergesetz verankert werden könnte, hat der Bund der Steuerzahler bereits 2014 unterbreitet. In diesem Sinne fordern wir die Ampelkoalition dazu auf, beim Kampf gegen die ungerechte kalte Progression endlich Nägel mit Köpfen zu machen und somit auszuschließen, dass der Fiskus zum Inflationsgewinnler wird.

 

Bund der Steuerzahler e.V.

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