Es scheint so, als wollen zum Jahresende eine Reihe potenziell unseriöser Anbieter von Krypto-, Trading- bzw. Arbitrage-Systemen oder angeblich neuen Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs) noch mal schnell richtig Kasse machen. Network-Karriere Gastautor Markus Miller ist ein gefragter Kenner solcher Handelsplattformen, entsprechend stoßen seine Berichte bei Verbrauchern und Ermittlungsbehörden auf großes Interesse.
Markus Miller: Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Aus diesem Grunde heute ein Blick auf aktuelle Warnungen der Aufsichtsbehörden aus Deutschland in Form der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Anbietern mit Bezug zu Kryptowährungen.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Smarteek Sp. Z.o.o., Polen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der von der Smarteek Sp. Z.o.o. betriebenen Website cryptolicht.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen Deutschland anbietet.
Aus den Inhalten der Website gehen weitere Adressen in Großbritannien und offensichtlich für eine Gesellschaft TechGuide Solutions OÜ in Estland hervor. In den auf der Seite abrufbaren Geschäftsbedingungen wird die Plattform nicht mit „Crypto Licht“ bezeichnet, sondern als „Financials-Experts-Plattform“ benannt. Weiter heißt es dort, Financials Experts sei ein Handelsname der AntariLLa Management Inc., Seychellen. Es fällt zudem auf, dass die Websites cryptolicht.com und financials-experts.com vollkommen identisch sind. Die BaFin hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen die AntariLLA Management Inc., als Betreiber der Handelsplattform financials-experts.com, bereits am 6. Juli 2021 auf ihrer Homepage bekannt gemacht.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage cnw-offers.live/top-cryptos-de, die Kunden für die Handelsplattform „Top Cryptos“ werben, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin. Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber der beworbenen Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die BitcoinWelt keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz¬dienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf ihrer Webseite bitcoinwelt.co rechtfertigen die Annahme, dass die BitcoinWelt unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.