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Sofortzuschlag: Kindergeld auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind erhöhen

  • 28.11.2022

Mit Einführung des Sofortzuschlags erhöht sich der Kinderzuschlag seit Juli 2022 um 20 Euro – von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

 

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

 

Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen Sie die Familienkasse über Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie informieren.

 

Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie direkt online stellen

 

Kinderzuschlag beantragen

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