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Kontonutzung kein Go für Vertrags-Update

  • 07.12.2022

Die reine Nutzung des Kontos bedeutet nicht automatisch, dass Bankkunden Vertragsänderungen zustimmen. Das hat das Landgericht Hannover per einstweiliger Verfügung auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) festgestellt. Hintergrund war eine entsprechende Ankündigung der Sparda-Bank Hannover gegenüber einigen Kunden.

 

"Benötigt eine Bank die Zustimmung zu einer Vertragsänderung, reicht dafür die bloße Weiternutzung des Kontos durch die Kundinnen und Kunden - etwa durch eine Überweisung oder eine Geldabhebung - nicht aus. Verbraucher haben einen ungehinderten Anspruch auf ihre vertraglich vereinbarten Leistungen", sagt vzbv-Rechtsreferent David Bode.

 

Überweisungen, Abhebungen am Automaten oder bargeldlose Zahlungen gelten laut Landgericht Hannover nicht als explizite Zustimmung. Auch wollte es die Bank sogar als Zustimmung verstehen, wenn Verbraucher einem zugesandten Rechnungsabschluss nicht aktiv widersprachen - laut einstweiliger Verfügung ebenfalls rechtswidrig. Dass betroffene Verbraucher ihr Konto nicht mehr ohne aufgedrängte Vertragsänderungen nutzen konnten, wertete der vzbv als aggressive geschäftliche Handlung der Bank.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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