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Giftköder: tödliche Gefahr für Hunde

  • 06.03.2023

Im Stadtpark, im Wald, auf der Wiese oder auch auf eingezäunten Privatgrundstücken: Die Gefahr, dass der eigene Vierbeiner einen sogenannten Giftköder fressen und daran sterben könnte, lauert überall. Jedes Jahr häufen sich die Berichte über Hunde, die ihr Leben verloren haben, weil Tierhasser mit Gift oder auch scharfkantigen Gegenständen versehene Köder ausgelegt haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, klärt daher Hundehalter darüber auf, was sie im Ernstfall tun können, denn dann zählt jede Minute.

 

Für unsere tierischen Begleiter ist die gemeinsame Gassirunde meist eine willkommene Abwechslung. Sie haben Bewegung und können ihren Erlebnisdrang ausleben. Doch Vorsicht ist geboten, denn den von Tierhassern mit beispielsweise Insektenbekämpfungsmittel, Rattengift oder auch Rasierklingen und Scherben gespickten und gezielt platzierten Leckerchen können Hunde nur selten widerstehen – mit fatalen Folgen. Wichtig ist, dass Hundehalter schon beim kleinsten Verdacht, ihr vierbeiniger Liebling könnte einen Giftköder aufgenommen haben, sofort handeln und ihr Tier zum Tierarzt bringen. Oft kann nur die sofortige Behandlung das Leben des Vierbeiners retten.

 

Einige Giftköder verursachen schon binnen kürzester Zeit erste Vergiftungsanzeichen. Mögliche Symptome sind Erbrechen, übermäßiges Hecheln, vermehrt weißer Speichel, blasse Schleimhäute, veränderte Pupillen, Durchfall oder eine allgemeine Teilnahmslosigkeit.

 

TASSO e.V. rät Hundehaltern im Ernstfall, keine Zeit zu verschwenden, sofort einen Tierarzt oder eine Tierklinik zu kontaktieren, um den Notfall anzukündigen und sich schnellstmöglich auf den Weg zur tierärztlichen Behandlung zu machen. Hilfreich ist auch die Mitnahme einer Probe, wie beispielsweise der Giftköder selbst, Erbrochenes oder Kot. Zudem sollten Tierhalter Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten und einen Strafantrag stellen. Denn gemäß Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Quelle: Tasso e.V.

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