Nachhaltig ohne Nachweis?

  • 06.03.2023

Nicht nur bei Strom und Gas oder beim Einkauf im Supermarkt, auch bei der Geldanlage wollen immer mehr Verbraucher nachhaltig handeln. Anbieter nutzen dies aus und bewerben ihre Finanzprodukte als klimafreundlich und nachhaltig mit „messbarer“ Wirkung, unter anderem in Bezug auf CO2 Einsparungen. Sie müssen zwar über die dazu verwendeten Berechnungsmethoden informieren, wie die jüngste Klage der Verbraucherzentrale gegen die Commerz Real AG gezeigt hat, doch solange der Gesetzeber keine objektiv nachprüfbare Berechnungsmethode vorgibt, können sich Verbraucher auf Wirkungsversprechen nicht verlassen.

 

Die Commerz Real AG warb für den Fonds klimaVest mit einer „messbaren“ ökologischen Wirkung und argumentierte, dass der Fonds schließlich u.a. in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer und damit „messbarer“ Energien investiere. Weil die Werbung ohne überprüfbare Erläuterungen aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend war, leitete sie rechtliche Schritte gegen die Bank ein.

 

Nun entschied das Landgericht Stuttgart, dass die angegriffene Werbung irreführend sei, weil die Commerz Real nicht hinreichend über die Methode der Berechnung der beworbenen Wirkung aufgeklärt habe. Zur Beseitigung der Irreführung reicht es dem Gericht allerdings aus, wenn die Commerz Real in räumlicher Nähe zu der Werbeaussage nun ihre Berechnungen erläutert. Dem Urteil folgend darf sie dann weiterhin von einer „messbaren“ ökologischen Wirkung in Form einer CO2 Vermeidung sprechen.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württ.

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