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Lohnerhöhung für Pflegekräfte: Das ist doch nur peinlich!

  • 03.05.2023

„Wir brauchen jeden klugen Kopf und jede helfende Hand, um wirtschaftlich stark zu bleiben,“ sagt Arbeitsminister Hubertuns Heil. Das soll heißen, dass bei Pflegefachkräften ab Anfang Mai 2023 der Mindestlohn angehoben werden könnte. Doch was bei dieser „generösen Lohnerhöhung“ für die Pflegekräfte unter dem Strich herauskommt, ist beschämend.

 

Auf Nachfrage bei Krankenschwestern einer Universitätsklinik, was von dem wertschätzenden Balkonklatschen während der Coronapandemie übriggeblieben ist und ob der bis an die Belastungsgrenze gehende Einsatz zwischenzeitlich zumindest etwas besser honoriert wird, kamen zusammengefasst die Antworten, dass nicht mehr geklatscht und gesungen wird. Geblieben ist eine mangelnde Wertschätzung, die extrem hohe Arbeitsbelastung und eine schlechte Bezahlung.

 

Dem soll nun entgegengesteuert werden: Bei den Pflegefachkräften steigt der Stunden-Mindestlohn von 17,10 Euro auf 17,65 Euro. Pflegekräfte, die über eine ein- oder zweijährige Ausbildung verfügen, bekommen statt 14,60 Euro nun 14,90 Euro, also 30 Cent pro Stunde mehr. Bei den Pflegekräften ohne Ausbildung macht die „Lohnerhöhung“ 20 Cent pro Stunde mehr aus. Ihr Lohn wird von 13,90 Euro auf 13,70 angehoben. Das heißt, eine ausgebildete Krankenschwester mit einer 40-Stunden Woche im Monat 48 Euro mehr. Brutto, abzüglich Steuern und Sozialabgaben.

 

Zum Vergleich: Die 2,5 Millionen im öffentlichen Dienst Beschäftigten bekommen ab jetzt eine Gehaltserhöhung und Inflationsausgleichszahlung von einmalig 1.240 Euro steuer- und abgabenfreiem Inflationsausgleich, von Juli 2023 bis Februar 2024 zusätzlich monatliche steuer- und abgabefreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, ab März 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der individuelle Betrag auf 340 Euro angehoben.

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