Wussten Sie, dass das neue Vertriebskartellrecht, das am 1. Juni 2023 in Kraft trat, erhebliche Auswirkungen auf Ihr Geschäft haben könnte? Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) der EU, die im Mai 2022 verabschiedet wurde, erlaubt grundsätzlich vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmen.
Allerdings gibt es auch neue Regeln, die explizit verboten sind, was viele Online- und MLM-Unternehmen betrifft. Unter diesen neuen Regeln sind beispielsweise Beschränkungen für die Nutzung des Internets zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, Vereinbarungen, dass Produkte nur in einem physischen Laden verkauft werden dürfen oder dass Suchmaschinen, Preisvergleichsportale oder der eigene Online-Shop nicht genutzt werden dürfen.
Da die Übergangsbestimmungen nun ausgelaufen sind, könnten hohe Bußgelder und kostspielige Verfahren drohen, wenn die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden. Umfassend informiert zu sein, ist deshalb die erste Unternehmerpflicht!
Ein hochaktueller Fachbericht in der Juli-Ausgabe der Network-Karriere, Wirtschaftsfachzeitung für den Direktvertrieb, deckt alles ab, was Sie über das neue Vertriebskartellrecht wissen müssen und gibt Ihnen die Tools an die Hand, die Sie benötigen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite ist. Fachautor ist der Hamburger Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg, ein exzellenter Fachmann für MLM-Recht. Fordern Sie hier kostenlos den aktuellen Network-Karriere-Bericht zum neuen Vertriebskartellrecht an: leserservice@network-Karriere.com