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Bis zu 20 Prozent Zuschuss für das Ersparte

  • 28.12.2023

17,3 Millionen Menschen mehr als im Vergleich zum Vorjahr haben ab 1. Januar Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber dem Geldratgeber Finanztip bestätigt. Im neuen Jahr werden laut Zukunftsfinanzierungsgesetz die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage deutlich angehoben. Das BMF erwartet dadurch perspektivisch eine Verzehnfachung der Förderausgaben auf rund 310 Millionen Euro im Jahr. Den Haushalt 2024 belastet dies aber nicht, da die Ausgaben erst ab 2030 anfallen.

 

„Viele Menschen wissen nicht, wie einfach es ist, Vermögenswirksame Leistungen anzulegen und die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen“, erklärt Altersvorsorge-Experte Martin Klotz von Finanztip. „Das kann jeder selbst machen und es funktioniert auch ganz ohne Geld vom Arbeitgeber. Arbeitnehmende haben das Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts auf diesem Weg umzuwandeln.“ Erste Voraussetzung, um die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 123 Euro pro Jahr zu bekommen, ist ab 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Ehepaare. Zweite Voraussetzung ist ein Sparvertrag mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Als Anlage dafür eignen sich beispielsweise ein Aktienindexfonds (ETF) oder ein Bausparvertrag. Alternativ können Vermögenswirksame Leistungen auch genutzt werden, um einen Immobilienkredit abzuzahlen.

 

Quelle: www.finanztip.de

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