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Gesundheitsvorsorge; Wer zahlt das Raucherscreening?

  • 27.05.2024

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gab das Go für das sogenannte Raucherscreening bekannt. Es erließ eine Verordnung, die besagt, dass sich starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren jährlich einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen. So weit, so gut?

 

Doch eine Frage muss nun noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss geklärt werden: Wer zahlt die Untersuchungen? Sollten Nichtraucher mit ihren Krankenkassenbeiträgen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen von langjährigen Rauchern finanzieren müssen? Oder sollten Raucher die Untersuchung aus der eigenen Tasche bezahlen?

 

„Während regelmäßige Lungenscreenings bei Rauchern durchaus sinnvoll sind, sehe ich es als ungerechtfertigt an, dass die Allgemeinheit dafür mit ihren Kassenbeiträgen zahlen soll. Damit wird ein gesunder Lebensstil bestraft und gesundheitsschädliches Verhalten wird belohnt“, meint Ingo Wendt, Facharzt für Radiologie und Mitglied im Aufsichtsrat der Radiologen Gruppe 2020.

 

Was meinen Sie, liebe Leserinnen und Leser? Wer soll für die Früherkennungs- Untersuchungen von Rauchern, Alkoholikern und Rauschgiftsüchtigen aufkommen? Schreiben Sie Ihre Meinung an leserbriefe@network-karriere.com

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