Zum 01.12.21 ist jetzt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Verbraucher müssen jetzt nur noch für die tatsächliche Internetgeschwindigkeit bezahlen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass "ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" verfügbar sein muss. Gerade im ländlichen Raum ist das oft noch nicht der Fall, wie der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zeigt. Dem zufolge ist für 66 Prozent der Haushalte in Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger 100 Einwohnern pro Quadratkilometer ein stationärer Breitbandanschluss mit mindestens 100 Mbit/s verfügbar.
Anschlüsse mit 200 Mbit/s aufwärts sind eher selten, wie der Blick auf die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. Deutlich besser ist die Versorgung im städtischen (Bevölkerung größer als bzw. gleich 500 Einwohner/km²) und halbstädtischen Raum (Bevölkerung größer als bzw. gleich 100 Einwohner/km² und kleiner 500 Einwohner/km²) aus.
Der flächendeckende Zugang zu Breitband-Internet ist die wichtigste Grundlage für den Aufbau und Ausbau einer modernen Volkswirtschaft. Zahlreiche Zukunftstechnologien - wie das Internet der Dinge bzw. das Metaversum - sind davon abhängig. Flächendeckendes Breitband-Internet ist somit unerlässlich für einen wettbewerbsfähigen Technologiestandort. Die obigen Zahlen belegen, dass Deutschland hier einen massiven Nachholbedarf hat, speziell in den ländlichen Regionen. Politik und Wirtschaft müssen endlich konsequent in den Breitbandausbau investieren und gleichzeitig die Geschwindigkeit massiv forcieren.
Markus Miller
Chefanalyst